Aufnahmemodalitäten

Welche Frauen können sich an MARA wenden?

Zielgruppe von MARA sind drogenabhängige und substituierte Frauen, die wohnungslos bzw. akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind sowie Frauen, die in schwierigen, nicht tragbaren Wohnsituationen leben.

Was ist der Unterschied zwischen MARA I und MARA II

MARA I ist unsere Wohngemeinschaft für Frauen mit akuter illegaler Drogenabhängigkeit.

MARA II heißen unsere Wohngemeinschaften für Frauen im Substitutionsprogramm, die motiviert sind ohne Beikonsum zu leben.

Wie erfolgt die Aufnahme in MARA

Nach der Kontaktaufnahme und einer kurzen telefonische Abklärung erfolgt in der Regel ein Erstgespräch.

Hier geht es um:

  • die persönliche, individuelle Situation der jeweiligen Frau
  • Überlegungen zu Zielen und Perspektiven der Bewerberin
  • Vorstellung der Betreuungsmaßnahme in den Wohngemeinschaften und auch der Verbindlichkeiten, wie Hausordnung, Betreuungsvertrag etc., die an ein Wohnverhältnis in MARA geknüpft sind.

Nach dem persönlichen Kennenlernen ist noch ein wichtiger Punkt zu klären:

Wer übernimmt die Kosten?

Wir benötigen vor dem Einzug in MARA eine Kostenzusage des zuständigen Sozialamtes zur Übernahme der Betreuungskosten. Für MARA II wird diese Kostenzusage in der Regel mit Unterstützung der so genannten Fachberatungsstellen beantragt. Wenn diese erfolgt und Plätze frei sind steht einem Einzug nichts mehr im Wege.