Über MARA
Entstehung
MARA entstand im Herbst 1992 als ein Projekt der Stadt Stuttgart zur Winterhilfe für obdachlose Jugendliche.
LAGAYA e.V. nahm in Kooperation mit LOLA, einer Beratungsstelle für Prostituierte, diese Chance wahr und realisierte die lang geforderte Notunterkunft für obdachlose drogenabhängige Mädchen und Frauen. Diese Notschlafstelle umfaßte 6 Plätze und bot der Klientel einen sicheren Schutzraum, frei von sexuellen und gewalttätigen Übergriffen.
Da diese Förderung im März 1993 auslief, entschlossen sich die Trägerinnen zur Umwandlung der Notunterkunft in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens. Dies konnte nach Verhandlungen mit dem Sozialamt der Stadt Stuttgart im Januar 1994 erreicht werden.
Anfang 1994 musste die betreffende Wohnung in alleiniger Trägerschaft von LAGAYA weitergeführt werden, da die Beratungsstelle LOLA aufgrund fehlender Mittel nicht mehr finanziert werden konnte.
1995 wurde die Betreuung der Frauen durch die Schaffung einer ABM-Stelle gesichert.
Entwicklung
1996 wurde die Konzeption und somit die Zielgruppe von MARA erweitert. Frauen, die in der WG für drogenabhängige Frauen betreut wurden, sollten auch nach erfolgreicher Vermittlung in Substitution durch ihre frühere Betreuerin und Bezugsperson adäquat weiter betreut werden. Bereits eingeleitete Hilfen konnten so nahtlos weitergeführt werden und den Frauen ermöglichen, sich im gewohnten Rahmen weiterzuentwickeln.
Im Herbst 1996 war es dann so weit!!! MARA II für substituierte Frauen war erstmals belegbar.
Ende 1998 wurde die lang beantragte Erhöhung der Betreuungsplätze von 6 auf 16 genehmigt. Dieses erhöhte Kontingent nahmen wir zum Anlaß, um weitere Wohnungen für unsere Klientel anzumieten.
Im Jahr 2002 wurden insgesamt 4 weitere Plätze für drogenabhängige Frauen genehmigt.
Im Jahr 2005 konnte diese Erhöhung realisiert werden.
Wohngemeinschaften
MARA besteht aktuell aus
- 2 Wohngemeinschaften mit 8 Plätzen für drogenabhängige Frauen MARA I sowie
- 5 Wohngemeinschaften mit insgesamt 12 Plätzen für substituierte Frauen MARA II.